Tel.: 0391 / 662 84 82
Angaben gemäß §5 TMG:
Rechnungsanschrift, Sitz des Unternehmens:
Touralis Tourismusbüro Magdeburg
Im Rennegarten 13
39128 Magdeburg
Tel.: 0391 / 662 84 82
Fax: 0321 / 212 404 50
eMail: info@tourismus-magdeburg.info
Internet: www.tourismus-magdeburg.info
FA Haldensleben
St-Nr. 105/227/03031
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE276889198
Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Dipl.-Ing. Rigbert Hamsch
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Rigbert Hamsch
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Im Rahmen von Buchungen werden folgende Daten erhoben: Name, Postanschrift, eMail-Adresse, Rückrufnummer. Diese Daten werden ausschließlich zur organisatorischen Abwicklung der Buchung und ggf. dazugehöriger Rechnungsvorgänge verwendet. Diese Daten werden im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert. Wird ein Auftrag an Subunternehmen (insb. selbständige Gästeführer, Busunternehmen und Gastronomien) weitergegeben, so werden mit dem Auftrag auch diese Daten an den Subunternehmer weitergegeben. Eine Weitergabe an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht. Mit der Buchung erklärt sich der Kunde mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
EMails werden je nach organisatorischer Relevanz zwischen 1 Tag und 2 Jahren gespeichert oder im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungsfristen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb vom Kunden gewünschter Buchungsvorgänge erfolgt nicht.
Anrufbeantworter-Nachrichten werden je nach organisatorischer Relevanz zwischen 1 Tag und 2 Jahren gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb vom Kunden gewünschter Buchungsvorgänge erfolgt nicht.
1. Auftragserteilung
Eine Auftragserteilung an Touralis kann telefonisch, per eMail oder per Fax erfolgen. Der Vertrag über die zu erbringende Dienstleistung entsteht mit der Buchung durch den Kunden und die damit
verbunde Übermittlung der Vertragsdaten (Ort, Datum, Art der Dienstleistung, Kontaktdaten des Kunden). Bei der Buchung wird dem Kunden mitgeteilt, innerhalb von 2 Werktagen eine schriftliche
Buchungsbestätigung per Fax oder eMail zu erhalten.
Geht innerhalb der genannten Frist keine Buchungsbestätigung beim Kunden ein, so ist von einem technischen Fehler auszugehen. Seitens des Kunden besteht eine Mitwirkungspflicht; der Kunde ist in
diesem Falle gehalten, bei Touralis die Zusendung einer Buchungsbestätigung nachzufragen. Der Nicht-Eingang einer Buchungsbestätigung hat keine vertragsaufhebende Wirkung.
2. Stornierung
Die Stornierung oder Änderung eines Auftrages ist bis 2h vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei möglich. Eine Stornierung oder Änderung am Tag der Leistungserbringung kann nur direkt beim
Gästeführer erfolgen.
Erscheint eine Gruppe unangekündigt nicht zur vereinbarten Veranstaltung - sind also sämtliche Vorarbeiten von Touralis sowie die Anreise und 30min Wartezeit der Gästeführer erbracht - so gilt die
Leistung als erfüllt und ist in vereinbarter Höhe vom Kunden zu bezahlen.
Wird innerhalb einer Woche vor Tourenbeginn eine gebuchte Leistung storniert, um die gleiche oder ähnliche Leistung zum gleichen oder ähnlichen Zeitraum bei einem Wettbewerber zu buchen, berechnen
wir für Beratungs-, Buchungs- und Storno-Vorgänge eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 90,00€.
3. Subunternehmer
Touralis behält sich vor, Aufträge auch an Subunternehmer weiterzugeben. In diesem Falle erfolgt die Rechnungslegung bzw. die Ausstellung von Quittungen durch den Subunternehmer. Unter Umständen kann
die Mehrwertsteuerpflicht bei Subunternehmern von der Mehrwertsteuerpflicht bei Touralis abweichen.
4. Haftung
Touralis haftet ausschließlich für Schäden, die unmittelbar und direkt durch einen Gästeführer verursacht werden. Touralis haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die durch räumliche Gegebenheiten,
Bodenbeschaffenheiten, Wetterereignisse oder durch das Wetter hervorgerufene Gegebenheiten oder Ereignisse zu Stande kommen.
Die Haftung für Schäden, die nicht Personenschäden sind, wird auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. Der Reisepreis ist dabei der Teilnehmerpreis des jeweiligen Programms.
Werden Aufträge an Subunternehmer vergeben, so haftet der Subunternehmer. Werden Aufträge an dritte Leistungserbringer (z.B. Restaurants, Busunternehmen, Schifffahrtsunternehmen, Anbieter von
Objektführungen) vermittelt, so haftet stets der jeweilige Leistungserbringer. Dies gilt auch, wenn dessen Leistungen im Zusammenhang mit Leistungen von Touralis erbracht werden und von Touralis auf
einer gemeinsamen Buchungsbestätigung bestätigt werden. Touralis tritt in diesen Fällen als provisionsloser Reisevermittler, nicht jedoch als Reiseveranstalter auf.
Bei Programmen mit minderjährigen oder unmündigen Teilnehmern wird generell keine Aufsichtspflicht übernommen. Die Aufsichtspflicht bleibt bei den jeweiligen Betreuungspersonen (Eltern, Lehrer,
Pflegekräfte, usw.).
5. Freiplätze
Wird auf einer Tagestour oder einer Kombination aus mehreren Führungen von der Gruppe ein Restaurant aufgesucht und stellt das Restaurant Freiplätze zur Verfügung, so entfällt der erste Freiplatz auf
den Touralis-Gästeführer.
6. Inflationsschutzklausel
Steigt die amtlich festgestellte Inflationsrate auf über 10% gemessen am Vorjahresmonat, so ist Touralis berechtigt, den Preis der Leistung um die Höhe des Inflationsanstieges zwischen Buchungstag
und Leistungserbringungstag anzuheben.
7. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt nach Leistungserbringung. Die Zahlung erfolgt vor Ort bar gegen Quittung oder per Rechnung / Überweisung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen.
Alle Preise verstehen sich inklusive 19% MwSt..
8. Stadtführung als künstlerische Darstellung
Eine Stadtführung ist eine persönliche künstlerische Darstellung und damit ein urheberrechtlich geschütztes Werk nach UrhG §2 (1) 1., für die die entsprechende Gesetzgebung und Rechtsprechung gilt.
Insbesondere ist festgelegt:
- Das Filmen auf Stadtführungen ist nur nach schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gestattet.
- Die Ausgestaltung der Stadtführung / Stadtrundfahrt obliegt ausschließlich dem Gästeführer. Dies betrifft insbesondere die Route, die inhaltliche Schwerpunktsetzung (solange dazu keine besonderen
Vereinbarungen getroffen wurden) und die Nutzung von technischen Hilfsmitteln wie Sprachverstärkern oder Drahtlos-Übertragungssytemen.
Verschiedene Auffassungen zwischen Gästeführer und Kunden zur Gestaltung einer Führung stellen keinen Sachmangel dar.
Verstößt ein Teilnehmer einer Führung gegen die gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zu urheberrechtlich geschützten Werken, weist der Gästeführer darauf hin. Im Wiederholungsfalle ist der
Gästeführer berechtigt, die Veranstaltung unverzüglich zu beenden. Es besteht in diesem Falle ein voller Entgeltanspruch.
9. Rauchverbot
Es gilt Rauchverbot gemäß §3a Abs. 1 ArbStättV . Für von den Ordnungsbehörden verhängte Bußgelder aufgrund eines Verstoßes haftet der Raucher oder hilfsweise der Besteller einer
Veranstaltung.